generelle Winterreifenpflicht
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Winterreifenpflicht, die im § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegt ist. Gemäß dieser Regelung müssen Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Schnee, Matsch oder Eis, mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen ausgerüstet sein, die das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen.
Die genauen Bestimmungen lauten:
- Winterreifen oder Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol müssen auf allen Rädern montiert sein, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen.
- Die Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm haben. Es wird jedoch empfohlen, Reifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 mm zu verwenden, um eine bessere Haftung und Sicherheit zu gewährleisten.
- Die Regelung gilt nicht nur für deutsche Fahrzeuge, sondern auch für Fahrzeuge aus dem Ausland, die deutsche Straßen benutzen.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung sich auf die Fahrsicherheit konzentriert. Bei Nichteinhaltung der Winterreifenpflicht und Verursachung eines Unfalls können Bußgelder und im Falle eines Unfalls aufgrund ungeeigneter Bereifung auch Haftungsfragen entstehen.
Die genauen Daten für die Nutzung von Winterreifen können variieren, sind aber üblicherweise an die Wetterbedingungen angepasst und gelten in der Regel von Oktober bis Ostern. Es wird jedoch dringend empfohlen, Winterreifen auch außerhalb dieses Zeitraums zu verwenden, wenn die Wetterbedingungen es erfordern.
Hohes Bußgeld ohne Winterreifen
Der Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet, werden andere behindert kostet er 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt. (Quelle: ADAC.de)
Das ändert sich 2024
Bis Oktober 2024 sind Allwetterreifen mit der M+S-Kennzeichnung noch erlaubt, sofern sie vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Diese Reifen sind dann auch nach dem 30. September 2024 nicht mehr zugelassen.